Die praktische Ausbildung ist gegliedert in
- Grundausbildung,
- besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten),
- Verbinden und Trennen (bei Anhängerklassen)
- Prüfungsvorbereitung
- Abfahrtkontrolle (bei Lkw- und Busklassen sowie Traktoren)
- Sicherheitskontrolle (bei Pkw- und Motorradklassen)
In der Grundausbildung müssen alle für die Verkehrssicherheit wichtigen Ausbildungsinhalte geübt werden.
Dazu zählen unter anderem:
- Fahrtechnische Vorbereitung der Fahrt,
- Anfahren und Schalten in der Ebene, im Gefälle und in Steigungen,
- Abbiegen und Fahrstreifenwechsel,
- Rückwärtsfahren und Wenden,
- Halten und Parken,
- Beachtung von Ampeln und Verkehrszeichen,
- Angepasste Fahrgeschwindigkeit,
- Überholen,
- Vorfahrt,
- Verhalten an Bahnübergängen, Bushaltestellen, an Zebrastreifen,
- Verhalten gegenüber Kindern und alten Menschen,
- Vorausschauendes Fahren und Verhalten in komplizierten Verkehrssituationen,
- Vermeiden risikoreicher Verkehrssituationen,
- Umweltschonende und energiesparende Fahrweise,
- Gefahrbremsung.
Erst wenn dies alles gut sitzt, darf der Fahrlehrer mit den Sonderfahrten beginnen. Für diese Fahrten sind Mindeststundenzahlen vorgeschrieben.
Klassen
Gesetzlich vergeschriebene Sonderfahrten
Überland
Autobahn
Nachfahrt
A unbeschränkt
A beschränkt
5
4
3
A1
5
4
3
B
5
4
3
BE
3
1
1
C
5
2
3
CE
5
2
3
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